Planen – Bauen – Immobilien

NEOVIUS berät Sie in sämtlichen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts. Ausgeprägte juristische Kenntnisse, gepaart mit einem grossen Erfahrungsschatz aus der Beratung von Vermietern, Bauherren (private und öffentliche) und Leistungserbringern (Bauunternehmer, Generalunternehmer, Architekten, Ingenieure) befähigen unsere Anwältinnen und Anwälte, Sie insbesondere in den folgenden Themen zu unterstützen: 

 

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht
  • Raumplanung (Richtpläne, Nutzungspläne, Sondernutzungspläne, Bebauungs- bzw. Quartierpläne)
  • Baubewilligungen, Einsprachen, Rekurse
  • Umweltschutz und Verkehr (Abfälle, Bodenbelastungen, Altlasten, UVP, Lärmschutz)
  • Plangenehmigungen und Enteignung
  • Bauwerkverträge, Planer- und Architektenverträge
  • Bau- und Entwicklungsprojekte (Begleitung und Beratung ab strategischer Phase)
  • Bauherrschaften, Planer, Architekten (Begleitung, Beratung und Vertretung)
  • Baukonsortien, ARGE, Planergemeinschaften
  • TU-/GU-Werkverträge
  • Öffentliche Beschaffungen, Submissionen
  • Miete, Pacht und andere Nutzungen
  • Liegenschaftskaufverträge, Stockwerkeigentum (auch ab Plan), Miteigentum
  • Baurechtsverträge (Erarbeitung und Prüfung)
  • Dienstbarkeiten
  • Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern, Mehrwertabgaben

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