Publikation
Revision BöB 2019
Der Bund hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) revidiert. Dessen Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2021 geplant. In diesem Newsletter informiert Christoph Meyer über die wichtigsten Neuerungen auf Bundesebene. Von Bedeutung sind die aktuellen beschaffungsrechtlichen Entwicklungen insbesondere, weil auch die Kantone in Kürze über die Revision ihrer interkantonalen Regelungen (IVöB) entscheiden werden. Dabei ist im Grundsatz eine Angleichung der Bestimmungen zwischen Bund und den Kantonen beabsichtigt.