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Wenn Gemeinwesen bzw. öffentlich-rechtliche Organisationen bei privaten Dritten Sachmittel einkaufen und Leistungen beziehen, so stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit des öffentlichen Beschaffungsrechts. Christoph Meyer gibt in diesem Newsletter einen Überblick über die relevanten Kernpunkte zum Thema Ausschreibung und Vertragsschluss im öffentlichen Beschaffungsrecht.

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