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Keine Rückzahlungspflicht von WEF-Vorbezug bei Vermietung
Im Rahmen einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten durch die Pensionskasse comPlan hatte sich das Bundesgericht kürzlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vermietung von mittels Pensionskassen-Vorbezugs finanziertem Wohneigentum zu einer Rückerstattungspflicht dieses Vorbezugs führt.