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Michael Kaufmann wird neuer Partner bei NEOVIUS
Wir freuen uns sehr, Michael Kaufmann als neuen Partner bei NEOVIUS aufzunehmen.
Wir freuen uns sehr, Michael Kaufmann als neuen Partner bei NEOVIUS aufzunehmen.
Im November 2020 hat das Bundesgericht zwei Bestimmungen im Gesetz des Kantons Basel-Landschaft über die Abgeltung von Planungsmehrwerten als unzulässig qualifiziert.
Dieser Newsletter hält die wesentlichen Aussagen des Entscheids noch einmal fest und zeigt kurz auf, was das Urteil für die Baselbieter Gemeinden bedeutet.
Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen werden in den nächsten Jahren sogenannte Rückzonungen prüfen müssen. Dies ist eine Folge des im Jahre 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG).
Im diesem Newsletter zeigen Dr. Christoph Meyer und Laura Luthiger auf, welche Vorgaben das Raumplanungsrecht in Bezug auf die notwendigen Rückzonungen macht, wie eine solche Redimensionierung vorzunehmen ist und mit welchen Entschädigungsfolgen die Gemeinden zu rechnen haben.
Zum vierten Mal in Folge darf sich NEOVIUS zu den Top Anwaltskanzleien der Schweiz zählen. Von dem Schweizer Wirtschaftsmagazin BILANZ wurden wir dieses Jahr in folgenden Kategorien mit einem Fünf- und Vier-Sterne-Rating ausgezeichnet:
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