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Die Baurekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat sich in einem Entscheid vom August 2022 mit den Dachbauvorschriften des Bau- und Planungsgesetzes befasst. Nach Ansicht der Baurekurskommission ist es zulässig, die Strassen- und die Hofseite eines Dachgeschosses asymmetrisch, d.h. mit einer Kombination von Schrägdach und Attikageschoss zu gestalten. Im beiliegenden Newsletter findet sich der Entscheid kurz zusammengefasst.

Der Entscheid setzt der abweichenden Praxis des Bau- und Gastgewerbeinspektorats ein Ende. Damit wird der vom Gesetzgeber gewünschte Gestaltungsspielraum bei der Dachgestalt wieder hergestellt.

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