Publikation
Verspätete zur Begehung – Ausschluss vom Verfahren?
Ein Anbieter erscheint im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens einige Minuten zu spät am Treffpunkt zur Begehung und kann sich insgesamt erst nach 25 Minuten der Begehungsgruppe anschliessen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen führt die Nichtteilnahme an der obligatorischen Begehung zum Ausschluss.