Publikation
Neues Urteil des Bundesgerichts zur Mehrwertabgabe (BGer 1C_233/2021)
Der Newsletter fasst den erwähnten Entscheid kurz zusammen. Nach Ansicht des Bundesgerichts sind bei der Umsetzung von Art. 5 des Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) entweder auf Stufe Kanton oder Gemeinde Massnahmen zum Vorteilsausgleich zwingend nicht nur bei Neueinzonungen sondern auch bei Um- oder Aufzonungen vorzusehen.