NEOLAB

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In den nächsten Monaten wird in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) bzw. das betreffende Einführungsgesetz (EG IVöB) in Kraft treten.

Was bedeutet dies für Vergabestellen und Anbieter? Was bleibt gleich und was ändert sich?

Rafael Navarro und Dr. Christoph Meyer haben das Wichtigste im beiliegenden Newsletter zusammengetragen und kommentiert.

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